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Double-Opt-in für Newsletter-Abonnierung rechtlich unsicher

E-Mail (Naricht in blauem Umschlag)

Bestätigungs-E-Mails auf Newsletter-Anmeldungen können als unverlangte Werbung gelten. Ein umstrittenes Urteil des Oberlandesgerichtes München erklärte dies kürzlich in einem Fall als rechtswidrig. Das weithin genutzte Double-Opt-in-Verfahren zur Einholung von Einwilligungen für Newsletter-Abonnements steht nun dadurch in Frage.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München vom 27. September 2012 (Az. 29 U 1682/12) fällt auch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im Double-Opt-in-Verfahren aufgefordert wird, als Werbung unter das Verbot der unzumutbaren Belästigungen. (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG)

Beim Double-Opt-in-Verfahren muss sich der Endverbraucher für die Erlaubnis einer Werbekontaktaufnahme, zum Beispiel in Form eines Newsletters, in zwei Schritten explizit entscheiden. Der erste Schritt stellt die Anmeldung über den Eintrag der Kontaktadresse dar, der in einem zweiten Schritt bestätigt werden muss. Hierzu wird meist eine E-Mail-Nachricht als Bestätigungsaufforderung für die eingetragene Kontaktadresse gesendet.

Bisher stellte dieses doppelstufige Verfahren zur Einverständniserklärung ein rechtlich zulässiges Verfahren dar, das durch entsprechende Urteile bestätigt wurde. Nun aber sorgt die Entscheidung des OLG München unter Juristen und Marketing-Fachleuten für Unruhe. Sie schauen gespannt nach Karlsruhe, da der Richterspruch zur Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen wurde.

Im konkreten Streitfall hatte eine Steuerberatungsgesellschaft ein Anlageberatungsunternehmen abgemahnt, das im Double-Opt-in-Verfahren eine Bestätigungsaufforderung für die Bestellung eines kostenlosen Newsletter-Abonnements per E-Mail gesendet hatte. Die Steuerberatung beklagte, keine vorherige Einwilligung für jene Bestellung gegeben zu haben, und stellte die Bestätigungsaufforderung als störenden Eingriff in den Betriebsablauf dar.

Der Fall macht deutlich: Der Versender eines Newsletters trägt die Beweislast für die Einwilligung in den Versand und sollte dies entsprechend dokumentieren!

Für eine eindeutige Protokollierung der Einwilligung sollten folgende Daten, sowohl für die Abonnierung auf der Webseite als auch für die Bestätigungsaufforderung per E-Mail, erhoben werden:

  • IP-Adresse
  • Datum
  • Uhrzeit
  • URL der Einwilligungsseite
  • alle Adressdaten, die der Einwilligende eingetragen hat
  • Inhalt der Bestätigungs-E-Mail

Diese Daten sollten zudem für den Zeitraum gespeichert werden, in welchem der Newsletter versendet wird.
(vgl. AGNITAS AG 2012: Rechtstipps für das E-Mail-Marketing)

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