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Gesetz zur „Button-Lösung“

Bild von einer Laptop-Tastatur

Das neue Gesetz zur „Button Lösung“ tritt ab dem 01.08.2012 in Kraft und ist damit derzeit für Shop-Betreiber ein zentrales Thema. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass lediglich einige Buttons umbenannt werden müssten, bringt dieses Gesetzt oft kostspielige Änderungen mit sich. Wer diesen Anforderungen nicht gerecht wird, muss ab dem 1. August mit Abmahnklagen und im schlimmsten Fall sogar mit der Vertragsunfähigkeit rechnen.

Das Gesetz hat vorrangig Auswirkungen auf die Bestell-Seite, die Seite auf welcher der Kunde die Bestellung abschließt und auf den „Kaufen“-Button klickt.

Folgende Angaben müssen ab dem 01.08.2012 verbindlich auf der Bestell-Seite verfügbar sein:

1. Umbenennung des Bestell-Buttons

Zulässige Benennungen sind:

  • zahlungspflichtig bestellen
  • kostenpflichtig bestellen
  • kaufen
  • zahlungspflichtigen Vertrag abschließen

Nicht zulässig sind z.B.:

  • Anmeldung
  • weiter
  • bestellen
  • Bestellung abgeben

2. Produktbeschreibung

Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung müssen zumindest stichpunktartig aufgeführt werden. In diesem Punkt ist das Gesetz nicht detailliert aufgeschlüsselt, generell sollte aber die Kurzbeschreibung bzw. Material und Beschaffenheit angegeben werden.

3. Mindestlaufzeit

Bei Verträgen oder Abonnements muss die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, angegeben werden.

4. Gesamtpreis

Der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile, sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern müssen angezeigt werden. Sollte eine genaue Preisangabe nicht möglich sein muss der Betreiber seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht, darlegen.

5. Versand- und Zusatzkosten

Ebenfalls müssen innerhalb der Bestellübersicht gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie ein Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden, erkennbar sein.

6. Weitere Pflichtangaben auf der Bestell-Seite sind:

  • Hinweis auf AGB
  • Hinweis auf Widerruf
  • Lieferanschrift
  • Rechnungsanschrift
  • Hinweise auf gewählte Zahlart
  • Möglichkeit zur Änderung der eingegeben Daten

WICHTIG:

  • Zwischen Punkt 2-5 und dem „Kaufen“-Button dürfen keine ablenkenden Felder, Gestaltungselemente oder Texte untergebracht werden (Beispiel: Felder für Eingabe von Gutscheincodes o.ä.).
  • Der Button „Kaufen“ muss jederzeit ohne Scrollen auffindbar sein.
  • Laut dem Gesetz sollen die Punkte 2-5 als Pflichtinformationen optisch betont werden. Hier genügt eine von der restlichen Seite abgesetzte Hintergrundfarbe oder ein Rahmen.

Trusted Shops hat sich ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt und bietet in einem Whitepaper alle nötigen Informationen und eine Beispielumsetzung zusammengefasst an. Sollte in naher Zukunft eine Trusted Shops Zertifizierung anstehen, sollten sie dem Beispiel folgen. Sie vermeiden so unnötige Kosten in Bezug auf die Zertifizierung.

Sollten Sie Fragen zu der „Button-Lösung“ haben – wir beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns!

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