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Nutzerfreundliche Webangebote im öffentlichen Sektor

In Sachen Digitalisierung herrscht im öffentlichen Sektor Zugzwang. So ist dieser mit der EU-Richtlinie 2016/2012 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen dazu verpflichtet, digitale Inhalte zukünftig konsequent barrierefrei zur Verfügung zu stellen, um allen Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu gewährleisten und damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Gesellschaft zu machen, in welcher jeder gleichermaßen integriert ist.

Dieser Fachbericht zeigt auf, warum das Thema Barrierefreiheit gerade jetzt von Bedeutung ist und was Sie bei der Umsetzung hin zu barrierefreien Webangeboten beachten müssen. Folgende Fragen sollen im Zuge dessen beantwortet werden:

  • Warum soll Ihr Webangebot barrierefrei sein? Was sind die rechtlichen Hintergründe?
  • Wie können Webangebote barrierefrei geplant werden?
  • Wie können Sie Ihr Angebot auf Barrierefreiheit prüfen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, digitale Barrieren innerhalb Ihres Webangebotes abzubauen?

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