Was ist barrierefreies Webdesign?
Barrierefreies Webdesign – auch bekannt als Web Accessibility – bedeutet, Websites so zu gestalten und zu entwickeln, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Digitale Barrierefreiheit umfasst z. B.:
- die Bedienbarkeit mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien,
- klare Kontraste für sehbehinderte Personen,
- verständliche Inhalte,
- gut strukturierte Navigation und
- die Möglichkeit, die Website ohne Maus zu bedienen.
Ziel ist es, allen Nutzer:innen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Funktionen zu ermöglichen – im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen wie der BITV 2.0 oder der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland und EU
Was gute Barrierefreiheit für Ihre Zielgruppe tut – und was sie Ihnen bringt
Barrierefreie Webangebote ermöglichen Menschen mit Einschränkungen den gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Services und Angeboten.
Gleichzeitig bringen sie Ihrem Unternehmen handfeste Vorteile:
- Inklusive Nutzererfahrung durch verständliche und zugängliche Inhalte
- Navigation funktioniert – auch mit Screenreader oder Tastatur
- Responsive barrierefreies Design sorgt für zuverlässige Nutzbarkeit auf allen Geräten
- Mobile Barrierefreiheit ermöglicht die Nutzung Ihrer Services jederzeit und unabhängig von Einschränkungen
- Erweiterte Reichweite durch barrierefreie User Experience
- Weniger Support-Anfragen und Missverständnisse
- Gesteigerte Zufriedenheit und Vertrauen in Ihre Marke
- Positiver Effekt auf SEO, Conversion und digitale Relevanz
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen gemäß BITV 2.0, EU-Richtlinie 2016/2102 und WCAG 2.2 – rechtssicher und zukunftsfähig
Agentur für Barrierefreies Webdesign
Wenn Menschen Ihre digitalen Angebote problemlos nutzen können, profitieren alle: Ihre Nutzer durch bessere Zugänglichkeit, Sie durch mehr Wirkung, Vertrauen und Zufriedenheit.
DMK E-BUSINESS ist Ihre kompetente Agentur für digitale Barrierefreiheit. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website zugänglich und inklusiv zu gestalten.
Darüber hinaus erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den internationalen Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2). Unsere fundierten BITV- und WCAG-Tests stellen sicher, dass Ihre Website zugänglich für alle Nutzergruppen ist.
Praktischer Leitfaden für Barrierefreie Webangebote

Digitale Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen
Unser Leitfaden liefert praktische Vorschläge, wie öffentliche Einrichtung digitale Barrieren aus dem Weg räumen und auch langfristig für eine bleibende Zugänglichkeit für alle sorgen können.
Warum eine spezialisierte Agentur für Barrierefreiheit?
Unser Fokus liegt nicht nur auf Technik oder Normen – sondern auf der Wirkung, die Barrierefreiheit für Ihre Stakeholder hat.
Wir begleiten Sie dabei, diesen Mehrwert Schritt für Schritt zu erschließen.
Unsere Leistungen: Barrierefreiheit mit Full-Service-Impact
Wir starten mit einer umfassenden Accessibility-Beratung Ihrer Website, um aktuelle Hürden und die kommenden BFSG-Pflichten zu prüfen.
Durch professionelles UI/UX-Design schaffen wir barrierefreie Nutzererlebnisse, die wirklich funktionieren – unabhängig von Einschränkungen, Geräten oder Medienkompetenz.
Durch professionelle CMS-Entwicklung bauen wir Webangebote so, dass sie für alle funktionieren – assistenztechnologietauglich, robust und schnell.
Leichte Sprache, klare Seitenstruktur, intuitive Navigation, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, semantisch korrekte HTML-Struktur und barrierefreie Formulare – weil gute Inhalte keine Barriere brauchen.
Wir führen umfassende manuelle und automatisierte Tests durch. Dabei prüfen unsere erfahrenen Accessibility Consultants Ihre Website anhand der 98 Prüfschritte des BITV-Selbsttests, um alle Barrieren zu identifizieren und die tatsächliche Nutzbarkeit zu gewährleisten.
Erfolgreiche Projekte im Bereich digitale Barrierefreiheit
Referenzen: DMK als Agentur für Barrierefreiheit in der Praxis
Im Folgenden ist eine Auswahl an Fallstudien mit besonderen Fokus auf Barrierefreiem Webdesign aufgelistet. Mehr Fallstudien zu Projekten, bei denen Barrierefreiheit Auftragsbestandteil war, finden Sie hier.
Optimierung der Accessibility des Stadtportals Leipzig mit Fokus auf Barrierefreiheit und Leichte Sprache für eine optimale Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit.
Agile Realisierung eines umfangreichen TYPO3 Hochschulportals für die Universität Leipzig, sowie ein neues responsive Design und ein barrierefreies Webdesign.
Gestalten Sie digitale Zugänge, die wirklich wirken.
Ihre Website ist für alle da – wir sorgen dafür, dass das auch stimmt.
Starten Sie mit uns in eine digitale Zukunft ohne Barrieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur digitalen Barrierefreiheit
Welche Websites müssen barrierefrei sein?
In Deutschland gilt die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung von Websites vor allem für öffentliche Stellen – also z. B. Behörden, Ämter, kommunale Einrichtungen, Hochschulen und öffentlich-rechtliche Organisationen. Grundlage sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die EU-Richtlinie 2016/2102.
Ab 28. Juni 2025 erweitert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) diese Pflicht auch auf viele private Anbieter, wenn sie bestimmte Dienstleistungen oder Produkte online anbieten (z. B. E-Commerce, Banken, Verkehrsdienstleistungen). Unternehmen sollten daher schon jetzt prüfen, ob ihre Website die Anforderungen erfüllt, um rechtzeitig konform zu sein.
Welche Gesetze und Standards gelten für barrierefreies Webdesign?
In Deutschland und der EU gibt es mehrere verbindliche Vorgaben für barrierefreie Websites:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) – regelt, wie Websites öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet werden müssen.
EU-Richtlinie 2016/2102 – verpflichtet öffentliche Einrichtungen in der EU zur Umsetzung barrierefreier Webinhalte.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – gilt ab 28. Juni 2025 auch für viele private Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen.
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) – international anerkannter Standard des W3C mit technischen Kriterien für Barrierefreiheit.
EN 301 549 – europäische Norm, die die WCAG in verbindliche Anforderungen für öffentliche Ausschreibungen und gesetzliche Vorgaben übersetzt.
Diese Regelwerke legen fest, wie Inhalte technisch, gestalterisch und inhaltlich umgesetzt werden müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind.
Welche Vorteile bringt Barrierefreiheit meiner Organisation?
Neben der Rechtssicherheit profitieren Sie von:
- Mehr Reichweite durch bessere SEO
- Höhere Zufriedenheit bei Nutzer:innen
- Weniger Supportanfragen
- Ein inklusiver und moderner Markenauftritt
- Leichtere Gewinnung von Fachkräften durch barrierefreie Stellenanzeigen
- Eine gestärkte Reputation Ihrer Organisation
Wie wird Barrierefreiheit im Webdesign getestet?
Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt durch eine Kombination aus automatisierten Tests und manuellen Überprüfungen:
1. Automatisierte Tools wie WAVE oder axe erkennen technische Probleme (z.B. fehlende Alternativtexte, Kontraste).
2. Manuelle Tests prüfen die tatsächliche Nutzbarkeit (Tastaturbedienung, Screenreader-Nutzung).
3. Gegenprüfung anhand der WCAG-Kriterien (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust).
4. Nutzertests mit betroffenen Personen liefern Praxisrückmeldungen.
DMK führt diese fundierten BITV- & WCAG-Tests durch und liefert Ihnen am Ende einen detaillierten Maßnahmenplan und auf Wunsch ein Zertifikat als Nachweis für Ihre barrierefreie Umsetzung.
Was kostet die Umsetzung eines barrierefreien Webdesigns?
Die Kosten hängen stark vom Umfang der Website, dem aktuellen technischen Stand und den gewünschten Funktionen ab. Für eine neue Website kann die Barrierefreiheit von Anfang an eingeplant werden – das ist meist günstiger, da Design, Code und Inhalte direkt nach den WCAG-Standards entwickelt werden. Hier beginnen die Kosten je nach Projektgröße oft im mittleren vierstelligen Bereich.
Bei bestehenden Websites muss zunächst ein Accessibility-Audit durchgeführt werden, um Barrieren zu identifizieren. Die anschließende Anpassung kann – je nach Anzahl und Schwere der Probleme – von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen Arbeit erfordern.
Langfristig lohnt sich die Investition: Unternehmen vermeiden rechtliche Risiken, verbessern ihre Reichweite und schaffen ein inklusives Nutzererlebnis, das sich auch positiv auf SEO und Conversion auswirkt.
Können auch bestehende Websites barrierefrei gemacht werden?
Ja. Bestehende Websites lassen sich oft mit gezielten Maßnahmen barrierefrei optimieren – etwa durch bessere Kontraste, Alternativtexte, strukturierte Überschriften und semantisch korrektes HTML. Wir analysieren Ihre Seite und begleiten Sie bei der schrittweisen Umsetzung.
Zusätzlich bieten wir eine Erweiterung für Ihr bestehendes TYPO3-System an, die automatisiert und KI-gestützt Alternativtexte generiert.
Warum sollten auch private Unternehmen auf Barrierefreiheit achten?
Barrierefreiheit ist ab 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele private Unternehmen Pflicht. Wer frühzeitig Standards umsetzt, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken und Abmahnungen, sondern sichert sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Eine barrierefreie Website steigert die Reichweite (sie erschließt die Zielgruppe von rund 10 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland), verbessert die SEO durch bessere Benutzerfreundlichkeit und hilft bei der Gewinnung von Fachkräften (durch barrierefreie Karrierebereiche). Sie zeigen damit gesellschaftliche Verantwortung, was Vertrauen und das Markenimage stärkt.
Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen?
Das BFSG ist in Deutschland seit Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten (z. B. Verwaltungsportale, E-Learning-Plattformen, Online-Shops oder Apps, Vereinswebsites oder Unternehmensportale), zur barrierefreien Gestaltung. Die Nichteinhaltung kann Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Bestehende Angebote haben eine Übergangsfrist bis 2030, neue Dienste müssen jedoch sofort konform sein. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören z. B. alternative Texte für Bilder, eine nutzerfreundliche Tastaturnavigation und ausreichende Farbkontraste.
Bieten Sie auch Barrierefreiheit für öffentliche Stellen oder Universitäten an?
Ja, wir unterstützen Städte, Hochschulen und Behörden in ganz Deutschland – z. B. die Stadt Leipzig oder die Universität Leipzig – bei der barrierefreien Gestaltung ihrer Webportale. Unsere Lösungen sind praxiserprobt und auf die speziellen Anforderungen öffentlicher Einrichtungen abgestimmt.
Wie beginne ich mit dem Thema Barrierefreiheit für meine Website?
Der erste Schritt ist eine individuelle Analyse Ihrer Website. Dabei prüfen wir technische und inhaltliche Barrieren. Anschließend entwickeln wir einen Maßnahmenplan und begleiten Sie bei der Umsetzung – Schritt für Schritt.
Jetzt barrierefrei und gesetzeskonform werden
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt im Juni 2025 in Kraft – handeln Sie rechtzeitig! Lassen Sie sich von uns begleiten, um alle Anforderungen zu erfüllen und die Vorteile der Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen zu nutzen.











