www.lowcodeapp.de - Beschleunigung der digitalen Transformation mit Open Source Low-Code Development.

Das MedienKombinat GmbH als Teilnehmer und Referent beim eCommerce Breakfast

Entscheider und Professionals aus dem Online-Handel treffen beim eCommerce Breakfast zusammen. Wie der Name es bereits vermuten lässt, lädt die eCommerce Breakfast Reihe Onlineshop-Betreiber, Dienstleister und Agenturen zum gemeinsamen Frühstück ein und schafft damit beste Voraussetzungen für neue Geschäftskontakte, interessante Gespräche und Kundenpflege.

Den passenden Rahmen bietet eine spannende Vortragsreihe rund um die Themen Conversion- und Suchmaschinenoptimierung, aktuelle Rechtsurteile sowie Mobile- und Social Commerce. Praxisnah und frei von Werbefolien berichten ausgewiesene Professionals über Trends, die die eCommerce-Branche bewegen. Eine lockere Atmosphäre, Raum zum Erfahrungsaustausch und informative Beiträge sind die Säulen des Events, das aktives Networking leicht macht.

Nach zehn erfolgreichen Veranstaltungen in Frankfurt, Berlin, Leipzig, Düsseldorf, München, Hamburg und Zürich startet im Herbst 2012 die zweite Halbzeit des eCommerce Breakfast.

Der Tourplan

Stuttgart11.09.2012Location noch offen
München20.09.2012Location noch offen
Düsseldorf28.09.2012Gehry's Prime Beef Restaurant, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf
Frankfurt10.10.2012Location noch offen
Hamburg22.10.2012NH Hamburg Horn, Rennbahnstrasse 90, 22111 Hamburg

Berlin

05.11.2012

Hollywood Media Hotel, Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin

Zum 05.11.2012 wird Herr Tim Neugebauer als Geschäftsführer von das MedienKombinat GmbH die Online-Agentur & Softwarehaus im Hollywood Media Hotel in Berlin präsentieren. Als Spezialist für innovative quelloffene eCommerce-Plattformen wird er mit einem Vortrag vor Ort vertreten sein und als Ansprechpartner bereitstehen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung stehen unter <link www.ecommerce-lounge.de/breakfast - external-link-new-window "Opens external link in new window">www.ecommerce-lounge.de/breakfast</link> zur Verfügung.

ZURÜCK