Im digitalen Zeitalter wollen auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen von der Vielfalt des Internets profitieren und dazu auf Internetangebote in barrierefreier Form zurückgreifen. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Menschen mit Behinderungen das Web wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihm interagieren können. In der Theorie ein Ansatz, der viele Befürworter findet – doch in der Realität ein anderes Bild zeichnet.
Barrierefreiheit ist für Unternehmen (noch) kein drängendes Thema – das bestätigen auch die Bestandsaufnahmen, die die Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung „Zugang Für alle“ (www.access-for-all.ch) in regelmäßigen Abständen durchführt. Das Ergebnis ist eindeutig: Nur wenige der untersuchten Websites sind für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen vollständig zugänglich. Ein Vergleich mit den ersten Testreihen macht jedoch Hoffnung und zeigt, dass sich die Web-Angebote in den letzten Jahren kontinuierlich und entscheidend verbessern. Viele Barrieren wurden bereits abgebaut und es Menschen mit Behinderungen damit erleichtert, mit dem Internet umzugehen, sich zu informieren und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Trotz dieser positiven Gesamtentwicklungen bleiben einige grundlegende Hürden sichtbar, die einen barrierefreien Zugang auf vielen Websites nach wie vor behindern. Dazu gehören nach den Erkenntnissen der Schweizer Accessibility-Studie 2011 folgende:
- unstrukturierte Inhalte
- fehlende Textalternativen
- fehlende Gebärdensprachvideos
- unzureichende Barrierefreiheit bei PDF´s
- fehlende Alternativen zu Multimedia-Elementen, die nur einen Sinn ansprechen (beispielsweise fehlen Untertitel für Gehörlose und Hörbehinderte und Audiodeskriptionen für Blinde und Sehbehinderte bei fast allen Videos)
Zielführende Kriterien sowie Techniken zum barrierefreien Webdesign sind in der deutschen Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) und in den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) verankert. Die WCAG 2.0 stellen als internationale Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie Webinhalte sowohl für lokal bzw. national operierende als auch international aufgestellte Unternehmen einen validen Maßstab dar.
Unabhängig von der Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen, profitieren alle Besucher sowie der Anbieter selbst von einem barrierefreien Webangebot. Beispielsweise verringert eine klare Nutzerführung Abbrüche und dient damit auch der Suchmaschinenoptimierung. Eine strikte Trennung von Inhalt, Layout und die Verwendung eines standardkonformen Markups senkt Übertragungskosten. Nicht zuletzt danken es mobile Nutzer dem Unternehmen, wenn ein Web-Angebot auch auf Mobile Devices wie Smartphones ausgabegerecht dargestellt werden kann und für die mobile Nutzung geeignet ist.
Quelle: Stiftung « Zugang für alle » (2011) : Schweizer Accessibility-Studie 2011. Bestandsaufnahme der Zugänglichkeit bedeutender Schweizer Websites für Menschen mit Behinderungen. VVA GmbH: Schweiz.