Wie Sie Ihre öffentlichen Webseiten gesetzeskonform barrierefrei gestalten
Melanie Müller 12.06.2026

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, sondern eine gesetzliche Pflicht – besonders für öffentliche Institutionen. Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der EU-Richtlinie 2016/2102 müssen Webauftritte von Behörden, Hochschulen und kommunalen Einrichtungen für alle Nutzer:innen zugänglich sein. Doch wie setzen Sie das in der Praxis um, ohne sich in technischen Details zu verlieren?
Als erfahrener Partner für digitale Lösungen im öffentlichen Sektor wissen wir: Der Schlüssel liegt nicht in der Technik, sondern in einer klugen Content-Strategie und einer nutzerfreundlichen Systembedienung. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Webseiten nicht nur rechtssicher, sondern auch wirklich inklusiv gestalten – ohne dass Ihre Redakteur:innen überfordert sind.
Warum Barrierefreiheit für öffentliche Webseiten unverzichtbar ist
Öffentliche Webseiten sind oft die erste Anlaufstelle für Bürger:innen, Studierende oder Unternehmen. Barrieren hier bedeuten nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch ausgeschlossene Zielgruppen:
- Menschen mit Sehbehinderungen nutzen Screenreader oder Braillezeilen.
- Menschen mit motorischen Einschränkungen navigieren per Tastatur oder Sprachsteuerung.
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen brauchen klare Strukturen und einfache Sprache.
- Ältere Nutzer:innen profitieren von gut lesbaren Inhalten und intuitiver Bedienung.
Die gute Nachricht: Viele Anforderungen an Barrierefreiheit lassen sich bereits durch bewusste Content-Pflege und eine durchdachte Redaktionsarbeit erfüllen – ganz ohne Programmierkenntnisse.
Der Weg zur barrierefreien Website: 5 praktische Schritte
Barrierefreiheit ist ein Prozess, kein einmaliges Projekt. Mit diesen Schritten gelingt der Einstieg:
Schritt 1: Klare Verantwortlichkeiten und Schulungen
Barrierefreiheit funktioniert nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Redakteur:innen, Content-Manager:innen und Administrator:innen müssen die Grundlagen kennen – und wissen, worauf sie bei der Erstellung von Inhalten achten müssen.
Praxistipp: Führen Sie regelmäßige Schulungen durch, in denen Sie:
- Die BITV 2.0 und WCAG-Richtlinien (AA-Standard) vorstellen,
- Beispiele für barrierefreie vs. nicht-barrierefreie Inhalte zeigen,
- Tools wie den BITV oder PDF-Checker einführen.
Checkliste: Verantwortlichkeiten klären
- Wer ist für die barrierefreie Umsetzung verantwortlich?
- Wer prüft neue Inhalte vor der Veröffentlichung?
- Wer schult die Redakteur:innen?
- Wer dokumentiert die Fortschritte?
Schritt 2: Struktur und Navigation für alle verständlich gestalten
Eine klare Struktur ist die Basis für Barrierefreiheit. Nutzer:innen mit Screenreadern oder kognitiven Einschränkungen sind auf eine logische Hierarchie angewiesen. Das gilt besonders für:
- Überschriften: Nutzen Sie die HTML-Überschriftenhierarchie (<h1> bis <h6>) konsequent. Springen Sie nie eine Ebene (z. B. von <h2> direkt zu <h4>).
- Menüs und Navigation: Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen auch per Tastatur bedienbar sind. Vermeiden Sie Drop-down-Menüs, die sich nicht per Tab-Taste öffnen lassen.
- Brotkrümelnavigation (Breadcrumbs): Zeigen Sie Nutzer:innen, wo sie sich auf der Seite befinden.
- Sitemap und Suchfunktion: Bieten Sie alternative Wege zur Informationsfindung an.
Checkliste: Navigation prüfen
- Sind alle Überschriften hierarchisch korrekt?
- Kann ich die Seite nur mit der Tastatur bedienen?
- Gibt es eine klare Beschriftung für alle Links und Buttons?
- Ist die aktuelle Position auf der Seite erkennbar?
Schritt 3: Inhalte barrierefrei aufbereiten
Der größte Hebel für Barrierefreiheit liegt in der Aufbereitung Ihrer Inhalte. Hier können Redakteur:innen direkt Einfluss nehmen – ohne technische Hürden.
| Inhaltstyp | Barrierefreie Umsetzung | Tools/Beispiele |
|---|---|---|
| Texte |
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| Bilder & Grafiken |
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| Videos & Audios |
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| Dokumente (PDF, Word) |
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| Formulare |
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Checkliste: Inhalte barrierefrei gestalten
- Sind alle Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen?
- Gibt es für Videos Untertitel und Audiodeskriptionen?
- Sind PDFs getaggt und strukturiert?
- Sind Formulare klar beschriftet und per Tastatur bedienbar?
- Wird auf eine einfache, verständliche Sprache geachtet?
Schritt 4: Regelmäßige Prüfungen und Tests
Barrierefreiheit ist kein einmaliger Prozess, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Neue Inhalte, Design-Anpassungen oder technische Updates können immer wieder Barrieren schaffen. Daher sollten Sie:
- Manuelle, ausführliche Tests: Lassen Sie Ihre Website professionell von unserer Agentur prüfen.
- Redaktionelle Prüfung: Integrieren Sie Barrierefreiheit in Ihren Content-Workflow. Jeder neue Beitrag sollte vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft werden.
Checkliste: Regelmäßige Prüfungen
- Lassen Sie Ihre Website mindestens einmal im Jahr manuell testen.
- Schulen Sie neue Redakteur:innen in Barrierefreiheit.
- Dokumentieren Sie alle Prüfungen und Anpassungen.
Schritt 5: Barrierefreiheit als kontinuierlichen Prozess etablieren
Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein dauerhafter Prozess. Um langfristig erfolgreich zu sein, sollten Sie:
- Ein Barrierefreiheits-Konzept erstellen: Definieren Sie Ziele, Verantwortlichkeiten und Zeitpläne.
- Feedback-Mechanismen einrichten: Bieten Sie Nutzer:innen die Möglichkeit, Barrieren zu melden (z. B. über ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse).
- Barrierefreiheit in Ausschreibungen verankern: Wenn Sie externe Dienstleister:innen beauftragen, fordern Sie Barrierefreiheit als Pflichtkriterium ein.
- Up-to-date bleiben: Informieren Sie sich regelmäßig über neue Richtlinien und Best Practices (z. B. über die W3C Web Accessibility Initiative).
Checkliste: Barrierefreiheit langfristig sichern
- Gibt es ein schriftliches Barrierefreiheits-Konzept?
- Können Nutzer:innen Barrieren melden?
- Wird Barrierefreiheit in Ausschreibungen berücksichtigt?
- Werden neue Richtlinien regelmäßig geprüft?
TYPO3 und Barrierefreiheit: Warum das System Sie unterstützt
Als TYPO3-Spezialist:innen wissen wir: Das CMS bietet Ihnen von Haus aus viele Werkzeuge, um Barrierefreiheit umzusetzen – ohne dass Sie selbst programmieren müssen.
Vorteile von TYPO3 für barrierefreie Websites:
- Flexible Inhaltsstruktur: TYPO3 erlaubt eine klare Hierarchie von Überschriften, Absätzen und Listen – ideal für Screenreader.
- Barrierefreie Vorlagen: Mit dem Government Site Builder (GSB) steht Ihnen ein auf öffentliche Institutionen zugeschnittenes Framework zur Verfügung, das bereits viele Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllt.
- Einfache Alt-Texte: Im Backend können Redakteur:innen für jedes Bild einen Alternativtext hinterlegen.
- Formular-Extensions: Tools wie Powermail oder Formhandler unterstützen barrierefreie Formulare.
- Mehrsprachigkeit: TYPO3 ermöglicht eine einfache Umsetzung mehrsprachiger Inhalte – wichtig für internationale Nutzer:innen.
Tipp: Nutzen Sie die TYPO3-Extension "Accessibility Check", um Ihre Inhalte direkt im Backend auf Barrierefreiheit zu prüfen.
FAQ: Häufige Fragen zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Webseiten
1. Was ist der Unterschied zwischen BITV und WCAG?
Die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie und gilt für öffentliche Stellen. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien, die auch von der BITV referenziert werden. Für öffentliche Websites in Deutschland gelten BITV 2.0 und WCAG 2.1 (AA-Standard).
2. Müssen alle PDFs auf unserer Website barrierefrei sein?
Grundsätzlich sollten alle bereitgestellten Dokumente barrierefrei zugänglich sein – insbesondere PDFs, Word-Dokumente und Präsentationen.
3. Wie aufwendig ist die Umstellung auf Barrierefreiheit?
Der Aufwand hängt vom aktuellen Zustand Ihrer Website ab. Bei einer gut strukturierten TYPO3-Website mit klaren Prozessen können viele Anpassungen durch Schulungen und redaktionelle Maßnahmen umgesetzt werden. Komplexere Anpassungen (z. B. Design-Optimierungen) erfordern ggf. technische Unterstützung.
4. Wer haftet, wenn unsere Website nicht barrierefrei ist?
Die Verantwortung liegt bei der öffentlichen Institution. Bei Verstößen gegen das BFSG können Abmahnungen oder Klagen drohen. Eine proaktive Umsetzung schützt Sie vor rechtlichen Risiken.
5. Kann ich Barrierefreiheit selbst umsetzen oder brauche ich eine Agentur?
Viele Maßnahmen (z. B. Alt-Texte, einfache Sprache, Strukturierung) können Sie selbst umsetzen. Für technische Anpassungen (z. B. Design, Templates, komplexe Formulare) empfiehlt sich die Unterstützung einer erfahrenen Agentur wie DMK E-BUSINESS.
6. Wie oft muss ich meine Website auf Barrierefreiheit prüfen?
Mindestens einmal im Jahr sollten Sie eine umfassende Prüfung durchführen. Bei größeren Änderungen (z. B. Relaunch, neue Funktionen) ist eine erneute Prüfung sinnvoll.
7. Muss ich einen Hinweis zur Barrierefreiheit bereitstellen?
Öffentliche Einrichtungen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Darin werden der aktuelle Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen sowie Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Barrieren beschrieben.
Fazit: Barrierefreiheit ist machbar – mit der richtigen Strategie
Barrierefreie Websites sind kein Hexenwerk, sondern eine Frage der Struktur, der Prozesse und der richtigen Tools. Mit TYPO3 haben Sie bereits ein leistungsstarkes System an der Hand, das Sie bei der Umsetzung unterstützt. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, Barrierefreiheit als dauerhaften Prozess zu verstehen – und Ihre Redakteur:innen von Anfang an einzubinden.
Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Als zertifizierter TYPO3-Partner mit langjähriger Erfahrung im öffentlichen Sektor begleiten wir Sie von der Analyse über die Schulung bis zur technischen Umsetzung.