Seit mehr als vier Monaten stellt die Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die nun die Bundesregierung. Mit vielversprechenden Plänen, welche im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, soll die Souveränität des Einzelnen, von Wirtschaft und Forschung sowie des Staates weiter vorangetrieben werden. Dies soll primär dadurch geschehen, dass Digitalisierung und digitale Souveränität konsequent in jedem Sektor gefördert werden. Dabei in besonderem Fokus: Open Source Software und offene Industriestandards, agile Arbeitsweisen und digitale Barrierefreiheit. Doch was hat sich in dieser Zeit getan? Wir haben einen Blick auf die Bestrebungen aus dem Koalitionsvertrag geworfen und geschaut, was seit dem konkret umgesetzt wurde.
Was steht im Koalitionsvertrag?
Konkret wird im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ein handlungs- und leistungsfähiges Deutschland angestrebt, welches auch in Krisenzeiten beständig ist. Dazu sind Modernisierungen der digitalen Infrastruktur sowie das Schaffen von Sicherheit und Teilhabe notwendig. Um dies Ziel zu erreichen müssen Entscheidungen und Prozesse beschleunigt werden.
Verwaltungsmodernisierung
Der Koalitionsvertrag konstatiert: “Die Modernisierung des Staates gelingt nur mit einem starken öffentlichen Dienst.”
(Zeile 185)
Damit dies gelingt, nehmen sich die Koalitionsparteien vor, dass die Verwaltung sowohl agiler als auch digitaler vorgehen soll. Dazu soll mehr auf interdisziplinäre und kreative Problemlösungen gesetzt werden. Zudem wird angestrebt, ressort- und behördenübergreifende Projektteams mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Es wird erwartet, dass eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorangetrieben, etabliert und für digitale Lösungen gesorgt wird. Zudem soll die Digitalisierung zu einem allgemeinen und behördenübergreifenden Kernbestandteil der Ausbildung werden.
Lebendige Demokratie
Der Koalitionsvertrag sieht weiterhin Transparenz, Vertrauen und Teilhabe als Schlüssel für eine optimale Qualität der Gesetzgebung. Um das Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu optimieren, ist vorgesehen, den offenen Dialog zwischen allen Beteiligten anzutreiben, in dem diese besser eingebunden werden. Es ist geplant, im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahren einen sogenannten Digitalcheck auszuführen und damit die jeweiligen Verfahren auf eine digitale Ausführbarkeit zu überprüfen. Darüber hinaus soll es ein digitales Gesetzgebungsportal geben, welches es ermöglichen soll, den Stand des jeweiligen Vorhabens einsehen zu können. Zudem ist es Ziel, dass die Barrierefreiheit der Angebote von Bundestag und Bundesregierung weiter ausgebaut werden.
Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur
Die Digitalisierung soll Freiheit, Wohlstand, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit fördern. Dafür wird ein zusätzliches, zentrales Digitalbudget bereitgestellt. Mit dessen Hilfe ist es geplant, digitale Innovationen zu fördern und die Digitalkompetenz zu stärken. Dabei soll bevorzugt auf offene Standards und Diversität gesetzt werden. Es wird angestrebt die Grundrechte, Selbstbestimmung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Digitalkompetenz zu stärken und aus dem digitalen Fortschritt auch einen gesellschaftlichen Fortschritt zu generieren.
Digitaler Staat und digitale Verwaltung
Die Menschen erwarten vom Staat einfach handhabbare und zeitgemäße digitale Leistungen, nutzerorientiert, medienbruchfrei und flächendeckend. Dafür ist geplant, das Onlinezugangsgesetz (OZG) weiterzuentwickeln, um klare Standardisierungen und Vereinheitlichungen von IT-Verfahren zu schaffen und somit auch das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) zu unterstützen. Dieses Prinzip ist im OZG festgeschrieben und sorgt dafür, dass Kommunen von Bundesmitteln profitieren und die entwickelten Lösungen übernehmen können. Die Idee dahinter: Public Money - Public Code. Dazu werden für öffentliche IT-Projekte ebenfalls offene Standards festgeschrieben. Des Weiteren sollen Entwicklungsaufträge künftig ausschließlich mit Hilfe von Open Source Technologien realisiert werden. Ziel ist es, die entstandene Software dann grundsätzlich öffentlich einsehbar zu machen.
Digitale Bürgerrechte und IT-Sicherheit
Die digitalen Bürgerrechte und IT-Sicherheit sind staatliche Pflichten, die es zu gewährleisten gilt. Um dahingehend ein effizientes Schwachstellenmanagement zu gewährleisten, soll ein grundlegendes Recht auf Verschlüsselung eingeführt werden. Des Weiteren ist es geplant, die Vorgabe security-by-design/default als festen Bestandteil für IT-Projekte einzuführen und damit bei der Entwicklung neuer Technologien die IT-Sicherheit von Anfang an mitzudenken. Darüber hinaus sollen Hersteller künftig für solche Schäden haften, die die dadurch entstanden sind, dass ihre Produkte IT-Sicherheitslücken aufweisen Zudem wird die digitale Souveränität unter anderem durch das Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie durch das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme gesichert. Weiterhin formuliert der Koalitionsvertrag den strukturellen Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur und dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unabhängiger aufgestellt und zur zentralen Stelle für den Bereich IT-Sicherheit werden soll.
Digitale Wirtschaft
Um die digitale Wirtschaft voranzutreiben, ist es das Ziel, digitale Startups zu fördern und den Venture-Capital-Standort zu stärken. Zudem sollen KMUs bei der Digitalisierung gestärkt und unterstützt werden. Um das zu erreichen, ist neben einer vereinfachten Förderung auch der Ausbau der Unterstützung für IT-Sicherheit, DSGVO-konforme Datenverarbeitung sowie für den Einsatz von digitaler Technologien vorgesehen.
Was sind die wichtigsten Ergebnisse bisher?
Auch wenn viele Punkte im Koalitionsvertrag vor allem in die Zukunft gerichtet sind und notwendigerweise ambitioniert klingen, so stecken diese auf nationaler Ebene noch in der Entwicklung. Als erfreuliches Beispiel kann jedoch das Open Source Code Repository (Open CoDE) für die öffentliche Verwaltung stehen, welches sich mittlerweile in der Pilotphase befindet. Interessierte aus dem Bund, den Ländern und den Kommunen können dort Open Source Codes ihrer verwaltungsrelevanten Software-Projekte ablegen und mit anderen Entwicklern zusammenarbeiten. Bereits im April 2022 soll die Pilotphase enden und die Plattform in den offiziellen Betrieb geschickt werden.
Auch die Veröffentlichung des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Sovereign Cloud Stacks lässt positiv nach vorn schauen. Die offene, föderierbare und modulare Cloud- und Containerplattform ermöglicht Cloud-Betreibern, moderne Infrastructure-und Container-as-a-Service-Lösungen bereitzustellen, welche vollständig mit der Europäische Datenschutz-Grundverordnung im Einklang stehen und eine Unabhängigkeit von Softwareanbietern sicherstellt. Der Open-Source-Werkzeugkasten für eine souveräne, standardisierte Cloud-Infrastruktur wird in der aktuellen Version bereits von mehreren Unternehmen und IT-Dienstleistern des Public Sectors probeweise genutzt und von mehreren Public-Cloud-Anbietern betrieben.
Darüber hinaus lassen sich auch kleinere Erfolge sehen, wie beispielsweise die Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen Plugins zum eID-Login für die auch in der Verwaltung häufig genutzten Content Management Systeme TYPO3 und WordPress.
Die Ankündigung für die Schaffung eines sogenannten Sovereign Tech Fund ist ebenfalls ein positives Signal. Hiermit soll das Open-Source-Ökosystem nachhaltig gestärkt werden, um in der öffentlichen Verwaltung eine Basis an modernen, leistungsfähigen und skalierbaren Open-Source-Software-Lösungen bereitzustellen, wovon am Ende alle profitieren. Dort offenbart sich allerdings auch das Kernproblem sämtlicher Bestrebungen der Ampelregierung hinsichtlich Digitalisierung und digitaler Souveränität. Im Bundeshaushalt für 2022 wurde diese Initiative bisher nicht berücksichtigt, was entsprechende Kritik erzeugte. So hat beispielsweise die Open Source Business Alliance in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu aufgefordert, den Sovereign Tech Fund mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten.
Fazit
In der Rolle als Digital Experience Guide für Geschäftskunden und die öffentlich Verwaltung ist die Basis unserer Tätigkeit seit Unternehmensgründung die Arbeit mit leistungsfähigen quelloffenen Technologien. Viele dieser Lösungen, wie TYPO3, WordPress, Apache Solr und Symfony, sind besonders im Kontext digitaler Angebote öffentlicher Stellen in Verwendung und werden von uns durch ein agiles Projektvorgehen sowie langfristige Partnerschaften in Systembetrieb & Support betreut.
Die im Koalitionsvertrag definierten Ziele, insbesondere die Pläne zur weiteren konsequenten Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und daran angrenzende digitale Services, sehen wir deshalb positiv. Wir sind davon überzeugt, dass die geplanten Vorhaben eine positive Weichenstellung für die digitale Transformation darstellen, welche die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren wettbewerbsfähiger machen wird. Die Berücksichtigung von Open Source Technologien und die damit verbundene Stärkung des Eine-für-Alle-Prinzips in Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz stellen einen wichtigen Schritt für den gesamtgesellschaftlichen digitalen Transformationsprozess dar, den wir gern weiterhin tatkräftig unterstützen.
Als agiler Open Source Dienstleister für die öffentliche Verwaltung sind wir gespannt, in welchem Umfang die gesetzten Ziele schlussendlich umgesetzt werden. Auch wenn das aktuelle Weltgeschehen rund um Corona und Ukraine ein Handeln schwierig gestaltet, gilt es, keine weitere Zeit zu verlieren. Denn gerade diese Geschehnisse zeigen deutlich, wie wichtig Digitalisierung und digitale Souveränität in vielerlei Hinsicht sind.