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Praxistipps zur Realisierung von Barrierefreiheit bei Webangeboten im öffentlichen Sektor

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Gerät für die barrierefreie Bedienung von Computern

Derzeit herrscht für öffentliche Stellen viel Bewegung im Bereich der Bereitstellung ihrer Webangebote. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, bis 2022 weite Teile ihrer Verwaltungsleistungen über digitale Angebote im Internet abzubilden. Parallel dazu trat im Mai 2019 die neue Fassung der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Kraft, welche die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 zur barrierefreien Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen umsetzt, die nicht schon 2018 in das aktualisierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen wurden. Im Spannungsfeld der OZG-Umsetzung in Verbindung mit den Erfordernissen nach barrierearmen und zugänglichen Websites, verfolgt die neue Fassung der BITV damit das Ziel, eine umfassende und grundsätzlich uneingeschränkte barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationsmittel zu ermöglichen.

Seit 23. September 2020 gilt für Behörden der Bundesverwaltung sowie für alle anderen einbezogenen öffentlichen Stellen, dass sowohl die redaktionellen Inhalte ihrer Websites als auch deren technische Umsetzung so gestaltet sind, dass diese der aktuellen Version der BITV entsprechen. Darüber hinaus muss seit diesem Zeitpunkt eine Erklärung zur Barrierefreiheit der Website vorhanden sein, in welcher anzugeben ist, welche Aspekte der Website noch nicht den Anforderungen der BITV entsprechen und warum das so ist. Zusätzlich muss ein Feedback-Mechanismus zur Einreichung von digitalen Barrieren auf der Website vorhanden sein und ein Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG aufgeführt werden. Da auch das Thema Leichte Sprache integraler Bestandteil ist, müssen neben Informationen und Hinweisen zu Inhalten und Navigation der Website auch die wesentliche Bestandteile der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Auch für nachgelagerte Einrichtungen des Bundes und für Einrichtungen auf Landesebene halten die genannten Regelungen - ergänzend zu bereits länger bestehenden Verpflichtungen - Einzug in die jeweiligen Rechtsvorschriften oder werden zumindest indirekt vorausgesetzt. Aus diesem Grund arbeiten wir seit mehreren Jahren mit unseren Kunden und Portalbetreibern im öffentlichen Sektor nicht nur intensiv an der generellen Digitalisierung Ihrer Services, sondern realisieren diese Dienste insbesondere auch unter Einhaltung der Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign. Oftmals werden wir hier auch während laufender Projekte als Spezialisten eingebunden und beraten bei der Realisierung eines zugänglichen Webportals. Einige unserer zentralen Erfahrungen aus diesen Projekten haben wir nachfolgend zusammengestellt und möchten diese im Rahmen unseres folgenden Blogbeitrags teilen.

Verständnis von Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein breit gefasster Bereich, über dessen Bestandteile und rechtlich-humanitäre Hintergründe ein allgemeines Verständnis bei Portalbetreibern und Webentwicklern bestehen sollte. Denn es geht nicht nur darum, die Inhalte einer Website allein für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung zugänglich zu machen. Barrierefreiheit betrifft bspw. auch kognitive und (fremd)sprachliche Barrieren oder degenerative Effekte, die breite Bevölkerungsschichten betreffen. In diesem Sinne verwenden wir deshalb auch gern den Begriff Zugänglichkeit. Diesem Gedankengang folgend, ist Barrierefreiheit als Anspruch zu verstehen, Webangebote so zu gestalten, dass eine Zugänglichkeit im Sinne eines universellen Designs für möglichst breite Nutzerschichten realisiert werden kann.  

Die Umsetzung stützt sich unserer Erfahrung nach auf drei Säulen, welche wiederum in 60 Prüfschritten des BITV-Tests der DIAS GmbH formal gut nachvollziehbar abgebildet sind:

  • redaktionelle Anforderungen, bspw. durch Pflege der Alternativtexte von Bildern oder dem Einsatz einer nachvollziehbaren Seitenstruktur sowie bspw. durch Verwendung eines gut strukturierten Seitenaufbaus, insbesondere passender Überschriftenhierarchien
  • im Frontend sichtbare funktionale Anforderungen, bspw. durch den Einsatz eines ausreichenden Kontrastverhältnisses oder der Markierung ansteuerbarer Bedien- oder Eingabeelemente (Tastaturfokus) für eine optimale Tatstaturbedienbarkeit
  • im Quelltext verankerte technische Anforderungen, bspw. der Auszeichnung von Formularfeldern und der korrekten syntaktische Auszeichnung von Inhalten zur Interpretation durch Screenreader.

Dabei ist zu beachten, dass das Thema Barrierefreiheit im besten Fall als Gesamtpaket betrachtet werden sollte, wobei alle drei Cluster Hand in Hand gehen. Darüber hinaus ist es, unserer Erfahrung nach, mit einem reinen Abarbeiten statischer Anforderungen aus einem Testprotokoll nicht getan, möchte man Zugänglichkeit langfristig auf hohem Niveau gewährleisten. In der Praxis konnten wir verschiedene Muster feststellen, die wir wie folgt bewerten.

Praxistipps zur Umsetzung der Barrierefreiheit aus unserem Projektalltag

Barrierefreiheit muss als Prozess verstanden werden

Für die Umsetzung der barrierefreien Gestaltung einer Website existieren Checklisten, wie der bereits erwähnte BITV-Test, deren Inhalt grundsätzlich durch entsprechende Normen der BITV definiert sind und deren Anforderungen von einer hinsichtlich Barrierefreiheit optimierten Website erfüllt sein müssen. Kernproblem hierbei ist jedoch, dass sich die Anforderungen, an denen sich die Barrierefreiheit ausrichtet, ständig weiterentwickeln - und selbstverständlich auch weiterentwickeln müssen. Daraus entsteht der Anspruch und die Notwendigkeit, auch bereits zugänglich gestaltete Onlineangebote kontinuierlich an die sich ändernden Anforderungen anzupassen. Man sollte nicht davon ausgehen, dass der einmal erreichte Status einer Website im Sinne einer sehr guten Zugänglichkeit ohne weiteres Zutun über einen längeren Zeitraum so bestehen bleibt.

Die Ursachen für diese Dynamik liegen einerseits in der technischen Weiterentwicklung von Webbrowsern und sonstigen Ausgabegeräten, welche Inhalte von Onlineauftritten wiedergeben. Und natürlich entwickeln sich andererseits auch die Portale selbst weiter - redaktionell und funktional. Somit muss kontinuierlich sichergestellt werden, dass die Inhalte einer Website und ihre Darstellung möglichst barrierefrei sind - und bleiben.

Das bedeutet: Barrierefreiheit ist kein Zustand. Unser Verständnis geht vielmehr hin zur Zugänglichkeit als stetiger Prozess der kontinuierlichen Verbesserung. Und dem muss sich möglicherweise auch die Herangehensweise an das Thema anpassen. Das aktuelle Verständnis von Barrierefreiheit in Form eines möglichst hohen Scorings und bestenfalls einer offiziellen Zertifizierung muss sich wandeln, hin zu einem dauerhaften, intrinsischen Verständnis und Commitment.

Eine Zertifizierung ist kein Muss

Einen solchen Wandel im Hinblick auf die Realisierung von Barrierefreiheit stellen wir nun auch in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden immer deutlicher fest. Bei einem aktuellen Projekt mit der Universität Leipzig wurde zu Beginn ein BITV-Selbsttest durchgeführt, mit dem erklärten Ziel, die Website zertifizieren zu lassen. Im Zuge der Optimierung des Portals erweiterten wir die Palette an Prüfmechanismen um eine Siteimprove-Testabdeckung, sowie eine BIKOSAX-Kurzanalyse - mit deutlich spür- und sichtbarem Erfolg. Daraus ergab sich dann schließlich die Entscheidung, von einer “finalen” Zertifizierung Abstand zu nehmen und die damit verbundenen Kosten stattdessen in die weitere, langfristig ausgelegte Pflege des Portals zu investieren.

Entwicklungsdienstleister und Portalbetreiber müssen an einem Strang ziehen

Auch beim - hinsichtlich Barrierefreiheit im Jahr 2018 erfolgreich BITV-zertifizierten - Onlineauftritt der Stadt Leipzig setzen wir perspektivisch auf eine Mischung aus kontinuierlichem Monitoring und regelmäßigen Prüfungen durch externe Fachinstanzen. Doch auch hier treten im Sinne des Anspruchs, Barrierefreiheit als Prozess zu verstehen, noch einige Herausforderungen auf. Der offensichtlichste Punkte liegt in dem Maß an Subjektivität, mit der gewisse Anforderungen interpretiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden können. Im Extremfall können zwei unterschiedliche Prüfer bei der Beurteilung einer Anforderung und ihrer Umsetzung völlig unterschiedlicher Meinung sein. Damit einher geht die Gefahr, dass gewisse Themen der Barrierefreiheit einer subjektiven Deutungshoheit seitens der Prüfstelle unterliegen und damit das Potential haben, Portalbetreiber und Entwicklungsdienstleister gegeneinander auszuspielen. Um das zu verhindern, ist es umso wichtiger, sich stets auf das gemeinsame Ziel zu besinnen: das Finden von Lösungen und Verbesserungen, möglicherweise auch einmal unter Abstrichen vom Ideal. Und genau dieser Kritik müssen sich auch die Prüfstellen stellen und - nach unserer Erfahrung - auch selbst für mehr Transparenz sorgen und für gegenseitiges Verständnis unter allen Beteiligten werben.

Das Ziel muss im Auge behalten werden 

Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sind damit ein Paradigma, unter welchem Betreiber von Onlineangeboten, Webentwickler, Prüfer, aber auch Besucher und Nutzer gemeinsam, kontinuierlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten müssen. Es sollte ein gemeinsames Verständnis dafür geben, welche Anforderungen auf redaktioneller und technischer Ebene bestehen und wie diese sinnvoll umgesetzt werden können. Das schließt Grenzen des Machbaren mit ein, die aber nicht als Barriere verstanden werden dürfen, sondern als Ansporn, dieses wichtige Thema noch weiter voranzubringen. Denn nur so werden nicht nur eventuell als lästig wahrgenommene, rechtliche Anforderungen erfüllt, sondern auch die eigentlichen Ziele erreicht, die hinter dieser rechtlichen Grundlage stehen: Allen Menschen den digitalen Zugang zu Informationen und somit Teilhabe und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen.

Diesem Anspruch haben wir uns als Dienstleister zusammen mit unseren Kunden verschrieben und stehen mit unserer Expertise gerne zur Verfügung, auch um Ihre Welt Schritt für Schritt barriereärmer und zugänglicher zu gestalten. Sprechen Sie uns gern an oder informieren Sie sich dazu in unserem Fachbericht “Digitalisierung für Alle - Barrieren im Netz abbauen”.

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