Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Technologien so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind. Im Jahr 2023 wird es einige Neuerungen im Bereich des inklusiven Webdesigns geben. Unter anderem werden eine neue Version der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) veröffentlicht. So ist eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) geplant, ein Empfehlungskatalog für Leichte Sprache wird erarbeitet und Anpassungen an den bekannten EN-Normen sind auf dem Weg. Im Folgenden fassen wir alle wichtigen Informationen zur WCAG Version 2.2 sowie zu weiteren Neuerungen im Feld der digitalen Barrierefreiheit zusammen.
Neuerungen und Änderungen der WCAG 2.2
Seit ihrer Einführung im Jahr 1999 sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) eine wichtige Richtlinie, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer:innen zugänglich sind. Der Leitfaden beschreibt, wie man Webinhalte barrierefrei gestaltet, um sie für alle Menschen, unabhängig von technischen oder kognitiven Einschränkungen, zugänglich zu machen. Der Begriff “Webinhalte” bezieht sich dabei auf sämtliche Informationen, die auf einer Webseite oder in einer Web-Applikation zu finden sind, einschließlich Texten, Bilder, Formulare, Töne, Videos und so weiter. Die WCAG sind Teil einer Serie von Accessibilty-Richtlinien, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) entwickelt wurden und Basis der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung (BITV). Im April 2023 soll nun nach drei Jahren eine neue Version veröffentlicht werden.
Eine erste Änderung betrifft den sichtbaren Tastaturfokus, welcher von Stufe AA auf Stufe A hochgestuft wurde. In Deutschland hat diese Änderung allerdings keine großen Auswirkungen, da die betreffenden EU-Richtlinien und die in Deutschland gültige Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung (BITV) ohnehin Level AA voraussetzen. Alle Erfordernisse der Levels A und AA sind also bereits enthalten.
Ein neuer Prüfschritt betrifft das Erscheinungsbild des Tastaturfokus und definiert Kontrastverhältnisse und Mindestbereiche. So soll sichergestellt werden, dass der Fokus eines Elementes eindeutig erkennbar ist.
Weitere Anpassungen bei den Prüfschritten betreffen unter anderem die Bedienung mit Maus- und Touch-Bewegungen. In Zukunft muss es für Zieh-Bewegungen wie in Slidern oder Schiebereglern Alternativen geben, wenn diese Bewegungen nicht essenziell sind. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Größe von Zielen wie Schaltflächen, Eingabefeldern, Links und Buttons, welche zukünftig mindestens 24 x 24 CSS-Pixel groß sein müssen.
Weiterhin müssen Kontaktangaben oder Hilfestellungen auf Webseiten jetzt stets an der gleichen Stelle positioniert werden, um die Orientierung zu erleichtern. Außerdem müssen Authentifizierungsverfahren zukünftig mindestens eine Alternative für kognitive Funktionstests bieten. Auch das Eingeben redundanter Informationen soll zukünftig vermieden werden.
Auswirkungen der WCAG Änderungen auf den deutschsprachigen Raum
Für uns in Deutschland werden sich die Änderungen auf die BITV als die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit auswirken.
Die BITV bezieht sich auf die WCAG als Referenzstandard für die Konformitätsprüfung von Webinhalten. Die WCAG beschreibt die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um eine Website barrierefrei zu gestalten. Sie umfasst vier Grundsätze (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust) und drei Konformitätsstufen (A, AA und AAA).
Die BITV fordert von öffentlichen Stellen in Deutschland, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen den WCAG-Kriterien der Stufe AA entsprechen müssen. Die WCAG sind also - aus inhaltlicher Perspektive - eng verknüpfter Bestandteilder BITV und werden von ihr als Referenzstandard verwendet.
Weitere Neuigkeiten im Bereich des barrierefreien Webdesigns
Europäische Norm für Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien (EN 301 549)
Die EN 301 549 ist eine europäische Norm für Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und orientiert sich an der WCAG. Hier werden die technischen Anforderungen an Verständlichkeit und Bedienbarkeit in technische Standards umgesetzt. Aktuell sieht die EN 301 549 eine Konformität der Version 2.1 der WCAG in der Stufe AA vor. Voraussichtlich bis September 2025 soll auch hier eine überarbeitete Version veröffentlicht werden.
Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Ende 2022 wurden Eckpunkte zur “Bundesinitiative Barrierefreiheit - Deutschland wird barrierefrei” beschlossen. Allgemein ist geplant, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) zu überarbeiten. Dadurch soll die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum vorangetrieben werden.
Empfehlungskatalog für leichte Sprache
Weiterhin soll im Jahr 2023 ein Katalog für leichte Sprache veröffentlicht werden, der einheitliche Richtlinien festsetzen wird, an denen sich bei der Erstellung von Texten in leichter Sprache orientiert werden kann. Leichte Sprache ist eine Form des Schreibens, die für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen oder Leseschwächen leichter zu verstehen ist. Durch die Verwendung leichter Sprache wird allen Menschen der Zugang zu Informationen und Bildung erleichtert, um so eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Begleitung auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit
Als Experten in Hinblick auf Consulting Barrierefreiheit und Barrierefreies Webdesign begrüßen wir die kommenden Reformen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit und sind fest davon überzeugt, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Chancengleichheit und Inklusion leisten werden.
Mehr zum Thema Barrierefreiheit:
- Fachbericht “Digitalisierung für alle” zur konkreten Realisierung barrierefreier Webangebote
- Blogbeitrag Praxistipps zur Realisierung von Barrierefreiheit bei Webangeboten im öffentlichen Sektor