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Facebook-Impressum: Tipps und Tricks zum praktischen Umgang

Zu sehen sind Würfel und eine Zeitung

Seit einigen Tagen rollt über Deutschland wieder eine Abmahnwelle, die es auf Facebook-Fanseiten mit fehlerhaftem Impressum abgesehen hat. das MedienKombinat zeigt, wie Sie Ihr Facebook-Impressum in wenigen Minuten abmahnsicher gestalten.

Abmahnungen wegen Impressumsfehlern auf Facebook-Fanpages werden gegenwärtig im großen Stil versendet. Das betrifft nicht nur Fanseiten ohne Impressum sondern auch Seiten mit Impressums-App oder Impressum im Info-Text.

Grundsätzlich gilt, dass jede Facebook-Fanseite ein Impressum benötigt. Das wird klar durch § 5 des TMG festgelegt und wurde speziell für Facebook-Fanpages am 19.08.2011 vom Landgericht Aschaffenburg (Urteil 2 HK O 54/11) bestätigt.

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Impressum auf einer Fanseite zu hinterlegen. Im Folgenden werden die bekanntesten Lösungen und deren Abmahnrisiko vorgestellt.

1. Kein Impressum

Wer kein Impressum hinterlegt hat oder sich auf die „Allgemeinen Informationen“ der Infoseite verlässt, provoziert eine Abmahnung und sollte so schnell wie möglich ein Impressum nach den Vorschlägen dieses Artikels einbinden.

2. Impressum im Info-Bereich

Die Infoseite bzw. der Infobereich ist sicherlich die einfachste Art, sein Impressum auf der Facebook-Fanseite zu hinterlegen. Allerdings sollte man sich nicht auf diese Variante verlassen, da diese stark abmahngefährdet ist. Ein Impressum muss nach Gesetzgebung „einfach erkennbar“ sein. Das ist bei der Formulierung „Info“ auf einer Facebook-Fanpage laut Landgericht Aschaffenburg nicht gegeben. Somit ist diese Nutzung eines Impressums unzulässig.

3. Impressums-App

Mit Hilfe einer Impressums-App lässt sich ein eigenes gestaltetes Impressum in der Tab-Leiste im Kopfbereich integrieren. Das ist zwar die optisch schönste Darstellungsmethode, aber nicht die absolut rechtssicherste. Das Impressum muss „ständig“ verfügbar sein. Und hier liegt das Problem. Eigene Apps in der Tab-Leiste werden derzeit nicht in der Facebook-App bzw. mobilen Facebook-Seite angezeigt. Zudem gibt es bei einigen wenigen Browser-Versionen Darstellungsprobleme oder die Impressums-App rutscht aufgrund von Platzproblemen in die zweite (nicht sofort sichtbare) Reihe der Tab-Leiste. Die Variante der eigenen App ist äußerst beliebt, birgt allerdings ein kleines Abmahn-Restrisiko. Um sich 100%ig abzusichern, empfehlen wir zusätzlich folgende Variante.

4. Impressum in der Infobox

Die abmahnsichere Lösung ist das Setzen eines Links zum Impressum auf Ihrer Website innerhalb der Infobox im Kopfbereich. Sie können natürlich innerhalb der Infobox auch auf das Impressum auf der Facebook-Infoseite verweisen. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass der vollständige Impressumstext im oberen Teil der Infoseite und nicht im verdecktem „… Mehr anzeigen“-Teil verschwindet. Für den Fall, dass Ihre Facebook-Fanseite keine Infobox vorsieht, müssen Sie die Kategorie Ihrer Seite ändern.

Fazit

Um unnötige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Impressum in der Infobox verlinken. Eine zusätzliche Impressums-App ist für eine optisch ansprechende und professionelle Facebook-Fanseite empfehlenswert, schützt aber nicht gänzlich vor unliebsamen Mahnschreiben.

Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte auf jeden Fall einen Fachanwalt konsultieren und die Unterlassungserklärung nicht sofort unterschreiben. In den meisten Fällen ist diese Unterlassungserklärung zu weit gefasst und sollte vom Anwalt noch angepasst werden.

Sollten Sie Hilfe zu Ihrer Facebook-Seite oder zur Umsetzung von individuellen Facebook-Apps benötigen - wir beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns!

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