Das im Jahr 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) markierte einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Ziel des Gesetzes war es, die wesentlichen Verwaltungsdienstleistungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene bis Ende 2022 auch digital über webbasierte Verwaltungsportale anzubieten, wodurch Anträge auf Leistungen, wie beispielsweise neue Führerscheine oder Elterngeld, künftig bequem von zu Hause aus gestellt werden können sollten.
Von ursprünglich 575 geschnürten OZG-Leistungsbündeln wurden bisher circa 160 Leistungen bundesweit umgesetzt. Dies entspricht einem Anteil von knapp einem Drittel digitalisierter Leistungen (Bundesministerium des Inneren und für Heimat, 2024), und das 1,5 Jahre nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Umsetzungsfrist. Diese unbefriedigende Zwischenbilanz führte dazu, dass eine Weiterführung der Digitalisierungsbemühungen mit einem Entwurf für ein OZG 2.0 geplant und im Mai 2023 veröffentlicht wurde. Im ersten Halbjahr 2024 fand eine Entscheidung im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern mit anschließender Bundesratssitzung statt, in der das OZG-Änderungsgesetz beschlossen wurde.
Die Kerninhalte des OZG-Änderungsgesetzes sind u.a.:
- ein zentrales digitales Bürgerkonto, das den Basisdienst BundID und ein digitales Postfach umfasst,
- ein Organisationskonto für juristische Personen als Pendant auf Unternehmensebene,
- die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips, dass das Ziel verfolgt, notwendige Angaben nur ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln zu müssen,
- die Abschaffung der Schriftform, sodass digitale Anträge mittels der Onlineausweisfunktion des Personalausweises rechtssicher gestellt werden können,
- eine bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Behördenrufnummer 115 für Bürger:innen,
- die flächendeckende Bereitstellung digitaler Anträge für 15 besonders relevante Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie
- das Ziel, dass alle unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen fünf Jahre nach Inkrafttreten ausschließlich elektronisch angeboten werden.
OZG Umsetzung mit TYPO3
Durch die nun vorliegende Rechtssicherheit des OZG-Änderungsgesetzes können Bürger:innen, Unternehmen als auch OZG-Verantwortliche in Kommunen, Bundesländern und im Bund wieder optimistischer in die Zukunft der Verwaltungsdigitalisierung schauen. Die Verpflichtung zur Digitalisierung lässt eine zentrale Frage aber oftmals außen vor: Wie kommen die OZG-Leistungen zu den Endnutzer:innen der Services?
Für Büger:innen und Unternehmensverteter:innen ist häufig das kommunale Webangebot Startpunkt einer Recherche nach konkreten Verwaltungswegen. Entsprechend müssen diese bei der Online-Suche nach Verwaltungsleistungen zum passenden Fachverfahren geleitet werden. Ein benutzerfreundliches Webangebot muss deshalb nicht nur alle Informationen für konkrete Verwaltungsleistungen bereit halten, sondern beispielsweise auch über Ämter- und Personenverzeichnisse verfügen, um den Zielgruppen die notwendigen digitalen und nicht-digitalen Wege zur Erfüllung eines Verwaltungaktes aufzuzeigen.
TYPO3, als ein im öffentlichen Sektor weit verbreitetes und flexibles Content Management System (CMS), kann genau diese Informationen für Bürger:innen benutzerfreundlich und barrierefrei darstellen. Schon heute ist eine Vielzahl an öffentlichen Webangeboten mit TYPO3 realisiert. Über nachvollziehbare Navigationsstrukturen, ein Responsive Design sowie Integrationen für spezifische Fachanwendungen zu Ansprechpartner:innen, Formularen oder auch Erreichbarkeitsinformationen, gelangen Bürger:innen und Unternehmensvertreter:innen durch TYPO3-Webangebote geräteunabhängig und effizient zu den gewünschten Informationen.
Das im öffentlichen Sektor besonders beliebte CMS verfügt zudem über Schnittstellenlösungen, die das Anbinden von weiteren Funktionalitäten unkompliziert möglich machen. TYPO3 bietet eine modulare Architektur, für die spezifische Erweiterungen für verschiedene Verwaltungsdienste entwickelt werden können. Dies kann u.a. durch die individuell an die Anforderungen der jeweiligen Verwaltungsleistung angepassten TYPO3-Extensions realisiert werden. Beispielsweise können Personen- und Ämterverzeichnisse über Extensions wie t3infodienste von der Datenbank des Bundeslandes synchronisiert und im Design des jeweiligen (kommunalen) TYPO3-Webportals dargestellt werden, sodass Büger:innen und Unternehmen einfach an relevanten Informationen zu Verwaltungsakten gelangen. Auch der eID-Login des Personalausweises ist als Extension für TYPO3 verfügbar und kann problemlos in die Webportale von Kommunen und Ländern integriert werden. Fachanwendungen zur Digitalisierung von formularbasierten Antragsstrecken können mit Low-Code-Formularlösungen in TYPO3 ebenfalls umgesetzt werden. Dies haben wir beispielsweise für den Landkreis Barnim während der Pandemie realisiert: Das digitale Covid-19-Meldeformular diente als Instrument der digitalen Datenerfassung und -verwaltung und entlastete die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes enorm.
Das Content Management System TYPO3 wurde zudem als Basistechnologie für den Government Site Builder, das CMS der deutschen Bundesbehörden, gewählt und bot sich durch seine Sicherheit, Skalierbarkeit und Flexibilität auch dafür an. Mit der Wahl einer Open Source Lösung entfällt die Abhängigkeit von proprietären Systemen und eine erhöhte digitale Souveränität kann sichergestellt werden. Auch viele Bundeseinrichtungen nutzen TYPO3 seit vielen Jahren, darunter zum Beispiel auch die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABIBB), deren Webportal wir in den vergangenen Jahren optimiert haben.
Mit unserer über 15-jährigen Expertise in der Implementierung von TYPO3-basierten Content Management Lösungen für öffentliche Einrichtungen unterstützen wir Sie gern bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Ihrer digitalen Verwaltungsinfrastruktur. Unsere Projekte, z.B. die der Stadt Leipzig und des Landkreises Barnim, zeugen von unserer fachlichen Expertise in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Gerne zeigen wir Ihnen in einer unverbindlichen OZG-Beratung, wie wir Sie unterstützen können.
Mehr zum Thema Verwaltungsdigitalisierung:
Forschungsarbeit “Digitalisierung im Public Sector” zur Umsetzung des OZG auf kommunaler Ebene
Blogbeitrag TYPO3 als Basis für den Government Site Builder ab Version 11